Ab 2025 gelten neue Steuersätze für verschiedene Arten von Immobilien, zum Beispiel für Hauptwohnungen, Ferienwohnungen und Bauernhöfe.
Es gibt Steuervergünstigungen für bestimmte Gebäude, etwa bei kostenloser Nutzung oder in strukturschwachen Gebieten.
Die Änderungen wurden einstimmig beschlossen und müssen nicht im Haushaltsplan berücksichtigt werden.