Marktordnung

Die Verordnung regelt den Handel auf öffentlichen und privaten Flächen in Deutschnofen, insbesondere Wochen- und Bauernmärkte.

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Veröffentlichungsdatum

04.02.2013

Beschreibung

In Deutschnofen dürfen Händler auf bestimmten öffentlichen und privaten Flächen Waren verkaufen, zum Beispiel auf dem Wochenmarkt am Mittwoch oder dem Bauernmarkt am Dienstag. Es gibt klare Regeln, wann und wo verkauft werden darf, wie groß die Stände sein dürfen und wer einen Platz bekommt – dabei zählen Wohnort, Teilnahmehäufigkeit und Produktvielfalt. Verkäufer müssen sich an Hygienevorschriften halten, ihre Abwesenheiten melden und dürfen nur bestimmte Produkte selbst oder aus eigener Landwirtschaft verkaufen.

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Veröffentlichungsdatum

04.02.2013

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Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 13:43 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Trinkwasseranalysen

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Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen